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Fakultät Maschinenbau

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt

www.lkt.mb.tu-dortmund.de

 gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
 
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Wave Plugin
Erstellt am: 09.11.2021
Zuletzt geprüft am: 24.08.2023

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht bar­ri­e­re­frei:
•    Die aktuell ver­wen­de­ten Farbtöne erreichen bei ei­nem Browser-Zoomfaktor von 100 Pro­zent nicht alle den er­for­der­lichen Kontrast.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen nut­zen Sie bitte das unten angegebene An­re­gung­en-Formular.
  • Bei starker Vergrößerung über den Browser-Zoom ist der not­wen­dige Kontrast gegeben. Wir ar­bei­ten diesbezüglich an einer vollständig bar­ri­e­re­frei­en Lö­sung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Daniel Hesse-Hornich
E-Mail senden
Tel.: 0231 755-6199

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zum Lehrstuhl für Kunststofftechnologie aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv

DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.